AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Fischmarktordnung
§1. Teilnehmen darf jeder, solange der Platz dafür reicht. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Die Vergabe der Standplätze erfolgt ausschließlich durch das Personal des Fischmarktveranstalters. Es wird die vom Aussteller tatsächlich in Anspruch genommene Standfront bzw. die längste Standseite berechnet. Eckplätze können u.U. mit einem Zuschlag belegt werden, im Zweifelsfall bitte schon bei der Standvergabe nachfragen.
Absatz 2 a.) Privater Flohmarkt
Kinder im Alter von bis zu 12 Jahren (in Begleitung eines Erwachsenen) dürfen kostenlos 1 Meter mit gebrauchtem Kinderspielzeug aufbauen (Warenwert bis ca.50 EURO). Waren wie Porzellan, Werkzeuge, Glas usw., d. h. kinderuntypische Verkaufsartikel, fallen nicht darunter. b.) Sind die Artikel nicht nur gebrauchtes Spielzeug sondern liegt der Altwarenanteil bei über 5% ist die Standgebühr (4,00 Euro pro 1 Meter) voll zu entrichten.
§2. Ausstellerfahrzeuge können überall da kostenlos hinter dem Stand stehen, wo dies von den Gegebenheiten her möglich ist.
§3. Die für Fischmarktbesucher vorgesehenen Wege müssen von Waren aller Art, Kleiderständern, Verkaufsaufbauten etc. freigehalten werden. Über die vom Aussteller gekennzeichnete Verkaufsfront hinaus dürfen keinerlei Gegenstände aufgestellt werden! Ein- und Ausfahrten zum Fischmarktgelände sind für Rettungsfahrzeuge freizuhalten.
§4. Neuware jeglicher Art sowie Lebens- und Genussmittel dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Fischmarktbetreiber verkauft werden. Anbieter von Neuware müssen im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sein. Auch Durchführung von Promotion- und Werbeaktionen nur nach vorheriger Absprache mit dem Marktveranstalter!
§5. Der Verkauf von Pornographie in jeglicher Form, Videos/DVDs etc. FSK 18, Waffen, jugendgefährdenden Spielen USK 18, Gewaltverherrlichenden Artikeln oder NS-Material ist untersagt. Raubkopien und Handel mit lebenden Tieren sind strengstens verboten, auch wer geschmuggelte Zigaretten verkauft oder ankauft, wird sofort angezeigt und erhält Platzverweis.
§6. Fischmarktbesucher dürfen das Fischmarktgelände aus Sicherheitsgründen nicht mit Fahrrädern, Rollern, Inlineskates, Skateboards oder anderen Sportgeräten befahren. Fahrräder dürfen nur bei schwachem Publikumsverkehr über das Fischmarktgelände geschoben werden, während der Stoßzeiten sind sie außerhalb des Fischmarktgeländes an geeigneter Stelle anzuschließen. Hunde sind an der Leine zu führen.
§7. Änderungen dieser AGB's können vom Betreiber jederzeit und ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden. Die geänderten AGB's treten sofort nach der Veröffentlichung auf unserer Seite in Kraft.
§8. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist im Interesse eines reibungslosen Fischmarktverlaufs Folge zu leisten. Der Veranstalter übt auf dem Fischmarktgelände das Hausrecht aus und kann bei Verstößen gegen die Fischmarktordnung ein Platzverbot erteilen.
§9. Der Fischmarktveranstalter haftet nicht für von Dritten verursachte Schäden an Waren, Kraftfahrzeugen und Personen.
§10. Alle Verkaufsstände müssen bis mindestens 18:00 Uhr offen gehalten werden. Jeder Aussteller hat den von ihm in Anspruch genommenen Platz sauber zu hinterlassen und eventuell angefallenen Müll ( nicht auf dem Fischmarkt) selbst zu entsorgen, bei liegen gelassenem Müll ist eine Gebühr von 250,- € zu zahlen. Das Standgeld wird bei Befahren des Geländes fällig.
§11. Eine Anmeldung per E-Mail oder Post ist verbindlich auch wenn Sie aus irgendeinen Grund an unserem Fischmarkt nicht teilnehmen können. Die Anmeldung ist nicht übertragbar.
§12. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Jeder Aussteller erkennt bei Befahren des Geländes diese AGB an!
§13. Anmeldung/ Reservierung
Eine Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich*. Sie können einfach zu den Aufbauzeiten kommen. Wenn Sie jedoch reservieren (mindestens drei Tage vor Fischmarktbeginn) haben Sie den Vorteil das für Sie zu Beginn der jeweiligen Aufbauzeit, ein Platz vorgemerkt ist.
§14. Preis
Neuware: 12,-€ je lfd. Meter
* Für gewerbliche Händler ist zwingend eine telefonische Anmeldung notwendig.
Sonstiges. Kinder im Alter von bis zu 12 Jahren
(in Begleitung eines Erwachsenen, nur auf dem Flohmarkt) dürfen kostenlos 1 Meter mit gebrauchtem Kinderspielzeug aufbauen.
Allgemeine Aufbauzeit: 07:00 - 08:30 Uhr, Fischmarktzeiten: 8:30 bis 18:00 Uhr
© 2007 Interessengemeinschaft Fischmarkt-Cuxhaven




